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   LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22   

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LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22 (https://dejure.org/2022,39897)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2022 - 4c O 62/22 (https://dejure.org/2022,39897)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 4c O 62/22 (https://dejure.org/2022,39897)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung - insbesondere auf Unterlassung - kommt prinzipiell nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urteil v. 06.12.2012 - I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).

    Voraussetzung für eine Unterlassungsanordnung ist aber, dass der Rechtsbestand des Verfügungspatentes trotz der Einwendungen des Anspruchsgegners hinreichend gesichert ist, was vor allem dann anzunehmen ist, wenn eine positive Entscheidung der dafür zuständigen, mit technischer Sachkunde ausgestatteten Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanzen vorliegt (vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Kap. G, Rn. 56; InstGE 12, 114, 121 - Harnkatheterset).

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
    Es ist die in den Ansprüchen in ihrer allgemeinsten Form umschriebene technische Lehre, welche dem Fachmann in der Patentschrift so deutlich und so detailliert offenbart sein muss, wie er dies benötigt, um mit Hilfe seiner als vorhanden vorausgesetzten Fachkenntnisse diese technische Lehre der Erfindung zumindest auf einem praktisch gangbaren Weg auszuführen und hierdurch den technischen Erfolg der Erfindung zu erzielen (BGH, GRUR 2015, 472 - Stabilisierung der Wasserqualität).

    Dies ist sie vielmehr grundsätzlich bereits dann, wenn der Fachmann mit Hilfe seines Fachwissens in der Lage ist, den in den Sachansprüchen beschriebenen Gegenstand herzustellen und diejenigen Verfahrensschritte auszuführen, die in den Verfahrensansprüchen bezeichnet sind (BGH, GRUR 2015, 472 - Stabilisierung der Wasserqualität).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2008 - 2 W 35/08

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
    Grundsätzlich kann die Beantragung von Fristverlängerungen geeignet sein, die Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beseitigen (OLG Düsseldorf, InstGE 10, 60 - Olanzapin II).
  • LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 63/22

    Feste Darreichungsform II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
    Der Kammer sind jedenfalls keine anderen Verfahren bekannt als das hiesige sowie das parallele einstweilige Verfügungsverfahren (Az. 4c O 63/22).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
    Dabei beschränkt sich die technische Lehre der Patentschriften nicht auf den Inhalt der Ansprüche, sondern schließt die gesamte technische Information ein, die ein Durchschnittsfachmann Ansprüchen, Beschreibung und Abbildungen entnehmen kann (vgl. BGH GRUR 2009, 382, 384 - Olanzapin).
  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
    Um dabei aber das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).
  • EuGH, 28.04.2022 - C-44/21

    Phoenix Contact - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
    Inwieweit auch nach der Entscheidung des EuGH in Sachen Harting./.Phoenix (Az. C-44/21) an dieser Auffassung festzuhalten oder das Vorliegen zumindest erstinstanzlichen Entscheidung einer fachkundigen Stelle obsolet geworden ist, bedarf für den hiesigen Rechtsstreit keiner abschließenden Klärung.
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
    Das technische Problem ergibt sich aus dem, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
    Um dabei aber das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 62/22
    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung - insbesondere auf Unterlassung - kommt prinzipiell nur in Betracht, wenn sowohl die Frage der Patentverletzung als auch der Bestand des Verfügungsschutzrechts im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140 - Olanzapin; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; GRUR-RR 2011, 81 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Mitt 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt; Mitt 2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urteil v. 06.12.2012 - I-2 U 46/12; ebenso OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2021 - 2 U 25/20

    Unterlassungsanspruch wegen des Angebots und Vertriebs eines Präparats aus einem

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 2 U 18/17

    Erlass einer Unterlassungsverfügung wegen Verletzung eines Patents für ein

  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 4c O 62/15

    Schutzfähigkeit des Verfügungspatents mit der Bezeichnung

  • LG Düsseldorf, 20.12.2022 - 4c O 63/22

    Feste Darreichungsform II

    Zwischen der Verfügungsklägerin und einem anderen Generikahersteller ist unter dem Az. 4c O 62/22 ein weiteres Verfügungsverfahren anhängig betreffend dasselbe Schutzrecht.

    Der Kammer sind jedenfalls keine anderen Verfahren bekannt als das hiesige sowie das parallele einstweilige Verfügungsverfahren (Az. 4c O 62/22).

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